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Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss diese gewerbliche Tätigkeit anmelden.

Leistungsbeschreibung

Für eine Anzeige eines Gewerbes bei Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten sind Erlaubnisse bzw. Zulassungen erforderlich. So beispielsweise für Gaststätten und Hotels, Reisegewerbe, Makler, Finanzdienstleistungen und weitere Tätigkeiten. Weitere Hinweise hierzu sind über über den Behördenwegweiser, das Bürgerbüro der Stadt Stadt Steinheim oder den Einheitlichen Ansprechpartner verfügbar.

Die Beantragung erfolgt im Wirtschaftsserviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Steinheim holt dort Ihren Antrag ab und wird ihn zeitnah bearbeiten.

Für eine Anzeige über das Gewerbe-Service-Portal NRW halten Sie bitte digitale Kopien folgender Unterlagen parat:

  • Nicht EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel.
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorliegen der gewerbe- bzw. handwerksrechtlichen Erlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten: Vorliegen des Handelsregisterauszuges.

Die Gewerbeummeldung löst Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 26 Euro aus. Wird die Änderung für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Gebühr 33 Euro. Die betreffende Gebühr wird am Ende des Anzeigeprozesses automatisiert erhoben und ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay, Kreditkarte und Paydirekt zur Verfügung.

Gewerbeordnung

Gewerbeanmeldung

Für eine Anzeige eines Gewerbes bei Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten sind Erlaubnisse bzw. Zulassungen erforderlich. So beispielsweise für Gaststätten und Hotels, Reisegewerbe, Makler, Finanzdienstleistungen und weitere Tätigkeiten. Weitere Hinweise hierzu sind über über den Behördenwegweiser, das Bürgerbüro der Stadt Stadt Steinheim oder den Einheitlichen Ansprechpartner verfügbar.

Für eine Anzeige über das Gewerbe-Service-Portal NRW halten Sie bitte digitale Kopien folgender Unterlagen parat:

  • Nicht EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel.
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorliegen der gewerbe- bzw. handwerksrechtlichen Erlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten: Vorliegen des Handelsregisterauszuges.

Die Gewerbeummeldung löst Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 26 Euro aus. Wird die Änderung für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Gebühr 33 Euro. Die betreffende Gebühr wird am Ende des Anzeigeprozesses automatisiert erhoben und ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay, Kreditkarte und Paydirekt zur Verfügung.

Betrieb, Unternehmen, Steuer, selbständig https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/90/show
Fachbereich Bürgerservice
Marktstraße 2 32839 Steinheim

Frau

Bese

Sachbearbeiter/in

Bürgerbüro

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buergerbuero@steinheim.de