Gewerbeabmeldung
Gewerbeabmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für eine Anzeige zur Abmeldung eines Gewerbes bei Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten sind Erlaubnisse bzw. Zulassungen erforderlich. So beispielsweise für Gaststätten und Hotels, Reisegewerbe, Makler, Finanzdienstleistungen und weitere Tätigkeiten. Weitere Hinweise hierzu sind über über den Behördenwegweiser, das örtliche Gewerbeamt oder den inheitlichen Ansprechpartner verfügbar.
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt im Wirtschaftsserviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Steinheim holt dort Ihren Antrag ab und wird ihn zeitnah bearbeiten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine Anzeige über das Gewerbe-Service-Portal NRW halten Sie bitte digitale Kopien folgender Unterlagen parat:
- Nicht EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel.
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorliegen der gewerbe- bzw. handwerksrechtlichen Erlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten: Vorliegen des Handelsregisterauszuges.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung