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Leistungsbeschreibung

Für eine Anzeige zur Änderung eines Gewerbes bei Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten sind Erlaubnisse bzw. Zulassungen erforderlich. So beispielsweise für Gaststätten und Hotels, Reisegewerbe, Makler, Finanzdienstleistungen und weitere Tätigkeiten. Weitere Hinweise hierzu sind über über den Behördenwegweiser, das Bürgerbüro der Stadt Steinheim oder den Einheitlichen Ansprechpartner verfügbar.

Die Beantragung erfolgt im Wirtschaftsserviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Steinheim holt dort Ihren Antrag ab und wird ihn zeitnah bearbeiten.

Für eine Anzeige über das Gewerbe-Service-Portal NRW halten Sie bitte digitale Kopien folgender Unterlagen parat:

  • Nicht EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel.
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorliegen der gewerbe- bzw. handwerksrechtlichen Erlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten: Vorliegen des Handelsregisterauszuges.

Die Gewerbeummeldung löst Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 26 Euro aus. Wird die Änderung für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Gebühr 33 Euro. Die betreffende Gebühr wird am Ende des Anzeigeprozesses automatisiert erhoben und ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay, Kreditkarte und Paydirekt zur Verfügung.

Gewerbeordnung

Gewerbeummeldung

Für eine Anzeige zur Änderung eines Gewerbes bei Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten sind Erlaubnisse bzw. Zulassungen erforderlich. So beispielsweise für Gaststätten und Hotels, Reisegewerbe, Makler, Finanzdienstleistungen und weitere Tätigkeiten. Weitere Hinweise hierzu sind über über den Behördenwegweiser, das Bürgerbüro der Stadt Steinheim oder den Einheitlichen Ansprechpartner verfügbar.

Für eine Anzeige über das Gewerbe-Service-Portal NRW halten Sie bitte digitale Kopien folgender Unterlagen parat:

  • Nicht EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel.
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorliegen der gewerbe- bzw. handwerksrechtlichen Erlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten: Vorliegen des Handelsregisterauszuges.

Die Gewerbeummeldung löst Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 26 Euro aus. Wird die Änderung für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Gebühr 33 Euro. Die betreffende Gebühr wird am Ende des Anzeigeprozesses automatisiert erhoben und ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay, Kreditkarte und Paydirekt zur Verfügung.

Betriebsummeldung, Betrieb, Produktionsstätte, Unternehmensummeldung, Geschäftsänderung, Gewerbe ummelden, Gewerbebetrieb https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/674/show
Fachbereich Bürgerservice
Marktstraße 2 32839 Steinheim

Frau

Bese

Sachbearbeiter/in

Bürgerbüro

05233 21-0
buergerbuero@steinheim.de