Anforderung einer Sterbeurkunde
Anforderung einer Sterbeurkunde
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Sterberegister (§ 31 PStG).
Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann mit amtlichen Siegel per Post zu.
Bitte beachten Sie, dass das Sterberegister 30 Jahre nach dem Tod der Person an das Stadtarchiv abzugeben ist (§ 5 Personenstandsgesetz). In diesen Fällen ist eine Archivauskunft zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.
Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Ausstellung und Versand sollten 5 Werktage eingeplant werden.
Links & Onlinedienste
Für diese Dienstleistung müssen Sie sich in unserem Portal über die BundID anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren. anmeldenVerwandte Dienstleistungen
Anforderung einer GeburtsurkundeAnforderung einer Heiratsurkunde
Anforderung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.