Anforderung einer Sterbeurkunde


Leistungsbeschreibung


Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Sterberegister (§ 31 PStG).

Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann mit amtlichen Siegel per Post zu.

Bitte beachten Sie, dass das Sterberegister 30 Jahre nach dem Tod der Person an das Stadtarchiv abzugeben ist (§ 5 Personenstandsgesetz). In diesen Fällen ist eine Archivauskunft zu beantragen.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.

Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Für Ausstellung und Versand sollten 5 Werktage eingeplant werden.

Kontakt

  • Fachbereich Bürgerservice

Kontaktpersonen


  • Stellvertretende Fachbereichsleiterin Frau Rüsenberg
  • Standesbeamtin / Standesbeamter Frau Wensel
Anforderung einer Sterbeurkunde

Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Sterberegister (§ 31 PStG).

Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann mit amtlichen Siegel per Post zu.

Bitte beachten Sie, dass das Sterberegister 30 Jahre nach dem Tod der Person an das Stadtarchiv abzugeben ist (§ 5 Personenstandsgesetz). In diesen Fällen ist eine Archivauskunft zu beantragen.

Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.

Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.

Tod https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/356/show
Fachbereich Bürgerservice
Marktstraße 2 32839 Steinheim

Frau

Rüsenberg

Stellvertretende Fachbereichsleiterin

05233 21-151
a.ruesenberg@steinheim.de

Frau

Wensel

Standesbeamtin / Standesbeamter

05233 21-152
n.wensel@steinheim.de