Anforderung einer Heiratsurkunde


Leistungsbeschreibung


Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Eheregister (§ 15 PStG).

Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann mit amtlichen Siegel per Post zu.

Das Eheregister wird 80 Jahre beim Standesamt geführt ( § 5 PStG). Für Auskünfte zu Eheschließungen die länger als 80 Jahre her sind, ist eine Anfrage für eine Archivauskunft zu stellen.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.

Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Für Ausstellung und Versand sollten 5 Werktage eingeplant werden.

Kontakt

  • Fachbereich Bürgerservice

Kontaktpersonen


  • Stellvertretende Fachbereichsleiterin Frau Rüsenberg
  • Standesbeamtin / Standesbeamter Frau Wensel
Anforderung einer Heiratsurkunde

Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Eheregister (§ 15 PStG).

Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann mit amtlichen Siegel per Post zu.

Das Eheregister wird 80 Jahre beim Standesamt geführt ( § 5 PStG). Für Auskünfte zu Eheschließungen die länger als 80 Jahre her sind, ist eine Anfrage für eine Archivauskunft zu stellen.

Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.

Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.

Eheregister, Eheurkunde, Heiratsnachweis, Hochzeitsurkunde, Hochzeit, Heirat, Partner, Liebe https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/354/show
Fachbereich Bürgerservice
Marktstraße 2 32839 Steinheim

Frau

Rüsenberg

Stellvertretende Fachbereichsleiterin

05233 21-151
a.ruesenberg@steinheim.de

Frau

Wensel

Standesbeamtin / Standesbeamter

05233 21-152
n.wensel@steinheim.de