Heiratsurkunde / Auskunft aus dem Heiratsregister
Heiratsurkunde / Auskunft aus dem Heiratsregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Eheregister (§ 15 PStG).
Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann mit amtlichen Siegel per Post zu.
Sie können auch auswählen, dass Sie einen beglaubigten Auszug aus dem Heiratsregister haben wollen.
Das Eheregister wird 80 Jahre beim Standesamt geführt ( § 5 PStG). Für Auskünfte zu Eheschließungen die länger als 80 Jahre her sind, ist eine Anfrage für eine Archivauskunft zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.
Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Ausstellung und Versand sollten 5 Werktage eingeplant werden.