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Geburtsurkunde / Auskunft aus dem Geburtsregister


Hier können Sie Urkunden aus dem Geburtsregister, Heiratsregister, Lebenspartnerschaftsrergister und Sterberegister erhalten. Hierzu gehören auch beglaubigte Registerauszüge.

Leistungsbeschreibung

Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Geburtenregister (§ 21 PStG).

Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann per Post zu.

Sie können auch auswählen, dass eine beglaubigte Registerauskunft erstellt werden soll.

Das Geburtenregister wird für 110 Jahre im Standesamt geführt (§ 5 Personenstandsgesetz). Danach wird das Geburtsregister an das Stadtarchiv übergaben. sollten Sie Auskünfte aus dem Geburtsregister anfordern, die älter als 110 Jahre sind, so sind diese als Archivauskunft anzufordern.

Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.

Die Auskunft über die Geburtszeit kostet zusätzlich 7 €.

Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.

Für Ausstellung und Versand sollten 5 Werktage eingeplant werden.

Geburtsurkunde / Auskunft aus dem Geburtsregister

Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Geburtenregister (§ 21 PStG).

Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann per Post zu.

Sie können auch auswählen, dass eine beglaubigte Registerauskunft erstellt werden soll.

Das Geburtenregister wird für 110 Jahre im Standesamt geführt (§ 5 Personenstandsgesetz). Danach wird das Geburtsregister an das Stadtarchiv übergaben. sollten Sie Auskünfte aus dem Geburtsregister anfordern, die älter als 110 Jahre sind, so sind diese als Archivauskunft anzufordern.

Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.

Die Auskunft über die Geburtszeit kostet zusätzlich 7 €.

Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Standesamt, Geburt, Registerauskunft https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/353/show
Fachbereich Bürgerservice
Marktstraße 2 32839 Steinheim

Frau

Rüsenberg

Stellvertretende Fachbereichsleiterin

05233 21-151
a.ruesenberg@steinheim.de

Frau

Wensel

Standesbeamtin / Standesbeamter

05233 21-152
n.wensel@steinheim.de