Geburtsurkunde / Auskunft aus dem Geburtsregister
Geburtsurkunde / Auskunft aus dem Geburtsregister
Textblöcke ein-/ausklappenHier können Sie Urkunden aus dem Geburtsregister, Heiratsregister, Lebenspartnerschaftsrergister und Sterberegister erhalten. Hierzu gehören auch beglaubigte Registerauszüge.
Leistungsbeschreibung
Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Geburtenregister (§ 21 PStG).
Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann per Post zu.
Sie können auch auswählen, dass eine beglaubigte Registerauskunft erstellt werden soll.
Das Geburtenregister wird für 110 Jahre im Standesamt geführt (§ 5 Personenstandsgesetz). Danach wird das Geburtsregister an das Stadtarchiv übergaben. sollten Sie Auskünfte aus dem Geburtsregister anfordern, die älter als 110 Jahre sind, so sind diese als Archivauskunft anzufordern.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.
Die Auskunft über die Geburtszeit kostet zusätzlich 7 €.
Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Ausstellung und Versand sollten 5 Werktage eingeplant werden.