Anforderung einer Geburtsurkunde


Hier können Sie Urkunden aus dem Geburtsregister, Heiratsregister, Lebenspartnerschaftsrergister und Sterberegister erhalten

Leistungsbeschreibung


Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Geburtenregister (§ 21 PStG).

Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann per Post zu.

Das Geburtenregister wird für 110 Jahre im Standesamt geführt (§ 5 Personenstandsgesetz). Danach wird das Geburtsregister an das Stadtarchiv übergaben. sollten Sie Auskünfte aus dem Geburtsregister anfordern, die älter als 110 Jahre sind, so sind diese als Archivauskunft anzufordern.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.

Die Auskunft über die Geburtszeit kostet zusätzlich 7 €.

Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Für Ausstellung und Versand sollten 5 Werktage eingeplant werden.

Kontakt

  • Fachbereich Bürgerservice

Kontaktpersonen


  • Stellvertretende Fachbereichsleiterin Frau Rüsenberg
  • Standesbeamtin / Standesbeamter Frau Wensel
Anforderung einer Geburtsurkunde

Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Geburtenregister (§ 21 PStG).

Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann per Post zu.

Das Geburtenregister wird für 110 Jahre im Standesamt geführt (§ 5 Personenstandsgesetz). Danach wird das Geburtsregister an das Stadtarchiv übergaben. sollten Sie Auskünfte aus dem Geburtsregister anfordern, die älter als 110 Jahre sind, so sind diese als Archivauskunft anzufordern.

Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.

Die Auskunft über die Geburtszeit kostet zusätzlich 7 €.

Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Standesamt, Geburt https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/353/show
Fachbereich Bürgerservice
Marktstraße 2 32839 Steinheim

Frau

Rüsenberg

Stellvertretende Fachbereichsleiterin

05233 21-151
a.ruesenberg@steinheim.de

Frau

Wensel

Standesbeamtin / Standesbeamter

05233 21-152
n.wensel@steinheim.de