Anforderung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Anforderung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17 PStG).
Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann mit amtlichen Siegel per Post zu.
Das Lebenspartnerschaftsregister wird für 80 Jahre im Standesamt geführt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.
Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Ausstellung und Versand sollten 5 Werktage eingeplant werden.
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