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Fischereischein für Ausländer oder Urlauber


Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich ist für die Erteilung eines Fischereischeines die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung erforderlich.

Wenn Sie nicht oder nicht länger als ein Jahr für den Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, können Sie auch ohne Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt bekommen.

Der Ausländerfischereischein wird nur einmalig ausgestellt und hat eine Gültigkeit bis zum 31.12. des Ausstellungsjahres. Danach muss eine Fischerprüfung abgelegt werden, um weiter fischen zu dürfen. 

Sie dürfen nicht oder nicht länger als ein Jahr für den Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sein.

Die für die Ausübung der Fischerei notwendigen Kenntnisse müssen nachgewiesen werden, in der Regel durch Vorlage eines Fischereischeines oder anderer geeigneter Nachweise aus Ihrem Herkunftsland.

  • gültiges Ausweisdokument,
  • Nachweis über Fischereikenntnisse. Ausländische Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 01.01.1973 abgelegt wurden.

Online: 20,00 €

im Bürgerbüro: 32,00 €

§ 31 Absatz 6 Landesfischereigesetz NRW

Fischereischein für Ausländer oder Urlauber

Grundsätzlich ist für die Erteilung eines Fischereischeines die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung erforderlich.

Wenn Sie nicht oder nicht länger als ein Jahr für den Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, können Sie auch ohne Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt bekommen.

Der Ausländerfischereischein wird nur einmalig ausgestellt und hat eine Gültigkeit bis zum 31.12. des Ausstellungsjahres. Danach muss eine Fischerprüfung abgelegt werden, um weiter fischen zu dürfen. 

  • gültiges Ausweisdokument,
  • Nachweis über Fischereikenntnisse. Ausländische Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 01.01.1973 abgelegt wurden.

Online: 20,00 €

im Bürgerbüro: 32,00 €

Fischfang, Angeln, Angelschein, https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/61893/show
Bürgerbüro
Marktstraße 2 32839 Steinheim
Telefon 05233 21-156

Herr

Willberg

Sachbearbeiter/in

001

05233 21-168
s.willberg@steinheim.de