Fischereischein - Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe
Fischereischein - Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe
Leistungsbeschreibung
Die Fischereiabgabe ist eine finanzielle Abgabe, die von Anglern und Fischereibetrieben erhoben wird, um die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Fischbestände, den Schutz von Fischhabitaten und die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands zu unterstützen. Diese Abgabe dient dazu, die natürlichen Ressourcen für zukünftige Generationen zu erhalten und den ökologischen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Fischereiabgabe kann für ein Jahr oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre entrichtet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Fischereischein
Welche Gebühren fallen an?
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Jahr
online: 14,00 €
im Bürgerbüro: 22,00 €
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Jahre
online: 42,00 €
im Bürgerbüro: 50,00 €
Rechtsgrundlage
§ 31 Absatz 1 Landesfischereigesetz
Links & Onlinedienste
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