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Fischereischein - Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe


Leistungsbeschreibung

Die Fischereiabgabe ist eine finanzielle Abgabe, die von Anglern und Fischereibetrieben erhoben wird, um die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Fischbestände, den Schutz von Fischhabitaten und die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands zu unterstützen. Diese Abgabe dient dazu, die natürlichen Ressourcen für zukünftige Generationen zu erhalten und den ökologischen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Fischereiabgabe kann für ein Jahr oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre entrichtet werden.

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Jahr

 online: 14,00 €

 im Bürgerbüro: 22,00 €

 Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Jahre

 online: 42,00 €

 im Bürgerbüro: 50,00 €

§ 31 Absatz 1 Landesfischereigesetz

Fischereischein - Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Fischereiabgabe ist eine finanzielle Abgabe, die von Anglern und Fischereibetrieben erhoben wird, um die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Fischbestände, den Schutz von Fischhabitaten und die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands zu unterstützen. Diese Abgabe dient dazu, die natürlichen Ressourcen für zukünftige Generationen zu erhalten und den ökologischen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Fischereiabgabe kann für ein Jahr oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre entrichtet werden.

Fischereischein

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Jahr

 online: 14,00 €

 im Bürgerbüro: 22,00 €

 Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Jahre

 online: 42,00 €

 im Bürgerbüro: 50,00 €

Angeln, Fischfang, Angelschein, https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/61892/show
Bürgerbüro
Marktstraße 2 32839 Steinheim
Telefon 05233 21-156

Herr

Willberg

Sachbearbeiter/in

001

05233 21-168
s.willberg@steinheim.de