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Fischereischein - Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen.

Der Fischereischein ist lebenslang gültig, sofern die Abgabe entrichtet wurde. Die Fischereiabgabe kann für ein Jahr oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre entrichtet werden.

Wenn Sie nicht oder nicht länger als ein Jahr für den Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, können Sie auch ohne Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt bekommen.

  • Wohnsitz in Steinheim
  • Mindestalter: 12 Jahre, Jungendfischereischein ab 10 Jahren
  • erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW

  • Gültiges Ausweisdokument (bei Jugendlichen nur sofern bereits ein Ausweisdokument vorhanden ist),
  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung (bei Erstantrag, verlorenem Fischereischein oder wenn der zu verlängernde Fischereischein nicht in NRW ausgestellt wurde) sonst bisheriger Fischereischein,
  • Eine Prüfung aus einem anderen Bundesland wird nur anerkannt, wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in NRW hatten. Die Prüfung ist nachzuweisen, nur die Vorlage eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland reicht nicht aus,
  • Ausländische Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 01.01.1973 abgelegt wurden.

online: 18,00 €

im Bürgerbüro: 30,00 €

§ 31 Absatz 1 Landesfischereigesetz

Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Land gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.

Fischereischein - Ausstellung

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen.

Der Fischereischein ist lebenslang gültig, sofern die Abgabe entrichtet wurde. Die Fischereiabgabe kann für ein Jahr oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre entrichtet werden.

Wenn Sie nicht oder nicht länger als ein Jahr für den Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, können Sie auch ohne Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt bekommen.

  • Gültiges Ausweisdokument (bei Jugendlichen nur sofern bereits ein Ausweisdokument vorhanden ist),
  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung (bei Erstantrag, verlorenem Fischereischein oder wenn der zu verlängernde Fischereischein nicht in NRW ausgestellt wurde) sonst bisheriger Fischereischein,
  • Eine Prüfung aus einem anderen Bundesland wird nur anerkannt, wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in NRW hatten. Die Prüfung ist nachzuweisen, nur die Vorlage eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland reicht nicht aus,
  • Ausländische Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 01.01.1973 abgelegt wurden.

online: 18,00 €

im Bürgerbüro: 30,00 €

Angeln, Angelschein, Fischfang, https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/61891/show
Bürgerbüro
Marktstraße 2 32839 Steinheim
Telefon 05233 21-156

Herr

Willberg

Sachbearbeiter/in

001

05233 21-168
s.willberg@steinheim.de