Fahrerlaubnis - Verlängerung der Klassen C, CE, D und DE
Fahrerlaubnis - Verlängerung der Klassen C, CE, D und DE
Leistungsbeschreibung
Die Gültigkeit von Lkw-Fahrerlaubnissen ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängert werden: C, CE, C1, C1E und die Fahrerlaubnisauflage CE79.
Die Gültigkeit von Fahrerlaubnissen für Kraftomnibusse (KOM) ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden: D, DE, D1, D1E.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis
- aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
- bisherige Fahrerlaubnis
- augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Bescheinigung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
Zusätzlich für Klassen, D, DE, D1 und D1E:
- polizeiliches Führungszeugnis
-
Fahreignungsgutachten / Reaktionstest (ab dem 50. Lebensjahr) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines Arbeitsmediziners
Welche Gebühren fallen an?
Ab 45,10 € (kein Versand nach Hause möglich)
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Hinweise / Besonderheiten
Sie können den Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis im Bürgerbüro beantragen. Bearbeitet wird der Antrag aber beim Straßenverkehrsamt des Kreises Höxter.
Die neue Fahrerlaubnis kann beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden.