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Fahrerlaubnis - Verlängerung der Klassen C, CE, D und DE


Leistungsbeschreibung

Die Gültigkeit von Lkw-Fahrerlaubnissen ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängert werden: C, CE, C1, C1E und die Fahrerlaubnisauflage CE79.

Die Gültigkeit von Fahrerlaubnissen für Kraftomnibusse (KOM) ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden: D, DE, D1, D1E.

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
  • bisherige Fahrerlaubnis
  • augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Bescheinigung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)

Zusätzlich für Klassen, D, DE, D1 und D1E:

  • polizeiliches Führungszeugnis 
  • Fahreignungsgutachten / Reaktionstest (ab dem 50. Lebensjahr) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines Arbeitsmediziners

Ab 45,10 € (kein Versand nach Hause möglich)

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Sie können den Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis im Bürgerbüro beantragen. Bearbeitet wird der Antrag aber beim Straßenverkehrsamt des Kreises Höxter.

Die neue Fahrerlaubnis kann beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden. 

Fahrerlaubnis - Verlängerung der Klassen C, CE, D und DE

Die Gültigkeit von Lkw-Fahrerlaubnissen ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängert werden: C, CE, C1, C1E und die Fahrerlaubnisauflage CE79.

Die Gültigkeit von Fahrerlaubnissen für Kraftomnibusse (KOM) ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden: D, DE, D1, D1E.

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
  • bisherige Fahrerlaubnis
  • augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Bescheinigung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)

Zusätzlich für Klassen, D, DE, D1 und D1E:

  • polizeiliches Führungszeugnis 
  • Fahreignungsgutachten / Reaktionstest (ab dem 50. Lebensjahr) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines Arbeitsmediziners

Ab 45,10 € (kein Versand nach Hause möglich)

Führerschein, Lappen https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/55892/show
Bürgerbüro
Marktstraße 2 32839 Steinheim
Telefon 05233 21-156