Fahrerlaubnis - Änderung und Verlust
Fahrerlaubnis - Änderung und Verlust
Leistungsbeschreibung
Unter Umständen kann die Neuausfertigung einer Fahrerlaubnis notwendig sein. Dieses kann zum Beispiel bei einer Namensänderung nach einer Hochzeit, bei Beschädigung oder Verlust der Fahrerlaubnis notwendig sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind für die Änderung der Fahrerlaubnis notwendig:
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Personalausweis
- bisherige Fahrerlaubnis (auch beschädigte Papiere)
- Nachweis über Änderungen (Heiratsurkunde, ärztliche Bescheinigung über Sehstärke, etc.)
Folgende Unterlagen sind bei Verlust der Fahrerlaubnis notwendig:
- Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Bei Änderung der Fahrerlaubnis:
Für Führerscheine, die nach dem 15.07.2019 ausgestellt wurden: 17,50 € (inklusive Versand nach Hause) oder 11,20 € (Abholung beim Straßenverkehrsamt)
Für Führerscheine, die vor dem 15.07.2019 ausgestellt wurden: 32,80 € (inklusive Versand nach Hause) oder 26,50 € (Abholung beim Straßenverkehrsamt)
Bei Verlust der Fahrerlaubnis:
43,10 € (ein Direktversand ist nicht möglich)
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Hinweise / Besonderheiten
Sie können den Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis im Bürgerbüro beantragen. Bearbeitet wird der Antrag aber beim Straßenverkehrsamt des Kreises Höxter.
Die neue Fahrerlaubnis kann beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis einen Direktversand zu buchen. In diesem Fall wird der alte Führerschein einbehalten und Sie bekommen eine Quittung, die Sie dann bei einer eventuellen Verklehrskontrolle vorzeigen können, bis Sie den neuen Führerschein zugesandt bekommen. Bitte beachten Sie, dass diese Quittung im Ausland nicht anerkannt werden muss.
Links & Onlinedienste
TerminvereinbarungVerwandte Dienstleistungen
Fahrerlaubnis - UmtauschFahrerlaubnis - Verlängerung der Klassen C, CE, D und DE