Fahrerlaubnis - Umtausch
Fahrerlaubnis - Umtausch
Leistungsbeschreibung
Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer werden. Deshalb verpflichtet die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. EU-Führerscheinrichtlinie) alle Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.
Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Führerscheinumtausch nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigte Unterlagen für den Umtausch „alter Papierführerschein“ in Scheckkarte:
- Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
- Personalausweis
- bisherige Fahrerlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
32,80 € (inklusive Versand nach Hause) oder
26,50 € (Abholung beim Straßenverkehrsamt)
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Hinweise / Besonderheiten
Sie können den Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis im Bürgerbüro beantragen. Bearbeitet wird der Antrag aber beim Straßenverkehrsamt des Kreises Höxter.
Die neue Fahrerlaubnis kann beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis einen Direktversand zu buchen. In diesem Fall wird der alte Führerschein einbehalten und Sie bekommen eine Quittung, die Sie dann bei einer eventuellen Verklehrskontrolle vorzeigen können, bis Sie den neuen Führerschein zugesandt bekommen. Bitte beachten Sie, dass diese Quittung im Ausland nicht anerkannt werden muss.
Links & Onlinedienste
TerminvereinbarungVerwandte Dienstleistungen
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