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Veranstaltungserlaubnis für Wochen- und Spezialmärkte


Leistungsbeschreibung

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit.Ffür die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen- und Spezialmärkten notwendig. Sie müssen sowohl Genehmigungen für die Verlängerung der Sperrzeit beantragen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren.

Veranstaltungserlaubnis für Wochen- und Spezialmärkte

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit.Ffür die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen- und Spezialmärkten notwendig. Sie müssen sowohl Genehmigungen für die Verlängerung der Sperrzeit beantragen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren.

Karneval, Schützenfest, Pyrotechnik, Feuerwerk, Jahrmarkt, Sperrzeit, Ausstellung, Tier, Fest, Disko, Musik, Osterfeuer https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14094/show
Fachbereich Bürgerservice
Marktstraße 2 32839 Steinheim

Frau

Rüsenberg

Stellvertretende Fachbereichsleiterin

05233 21-151
a.ruesenberg@steinheim.de