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Gestattung eines Alkoholausschankes


Leistungsbeschreibung

Eine Gestattung benötigt jeder, der einen Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich eines besonderen, vorübergehenden Anlasses öffentlch betreiben will.

Dieses können zum Beispiel  Schützenfeste, Märkte, Vereinsjubiläen, Brauchtumsveranstaltungen sein. Dies betrifft auch Vereine oder Gesellschaften, die in ihren eigenen Räumlichkeiten eine Veranstaltung durchführen wollen, die von jedermann besucht werden kann.

Wer „nur“ alkoholfreie Getränke oder Essen ausgeben möchte, benötigt keine Gestattung.

§ 12 Gaststättengesetz

Gestattung eines Alkoholausschankes

Eine Gestattung benötigt jeder, der einen Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich eines besonderen, vorübergehenden Anlasses öffentlch betreiben will.

Dieses können zum Beispiel  Schützenfeste, Märkte, Vereinsjubiläen, Brauchtumsveranstaltungen sein. Dies betrifft auch Vereine oder Gesellschaften, die in ihren eigenen Räumlichkeiten eine Veranstaltung durchführen wollen, die von jedermann besucht werden kann.

Wer „nur“ alkoholfreie Getränke oder Essen ausgeben möchte, benötigt keine Gestattung.

Alkohol, Party, Veranstaltung, Disko, Feier, Karneval, Schützenfest, Vereinsjubiläum, Vereinsfeier, Ausschank, Drinks https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14093/show
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