Gestattung eines Alkoholausschankes
Gestattung eines Alkoholausschankes
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Gestattung benötigt jeder, der einen Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich eines besonderen, vorübergehenden Anlasses öffentlch betreiben will.
Dieses können zum Beispiel Schützenfeste, Märkte, Vereinsjubiläen, Brauchtumsveranstaltungen sein. Dies betrifft auch Vereine oder Gesellschaften, die in ihren eigenen Räumlichkeiten eine Veranstaltung durchführen wollen, die von jedermann besucht werden kann.
Wer „nur“ alkoholfreie Getränke oder Essen ausgeben möchte, benötigt keine Gestattung.
Rechtsgrundlage
§ 12 Gaststättengesetz