Wohngeld: Änderungsmitteilung für den Mietzuschuss
Wohngeld: Änderungsmitteilung für den Mietzuschuss
Leistungsbeschreibung
Sollten sich Änderungen in Ihren Wohn- oder Einkommensverhältnisse ergeben, so haben Sie diese unverzüglich der Wohngeldstelle mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
- Wohngeldgesetz
- Wohngeldverordnung
- Sozialgesetzbuch
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