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Wohngeld: Erstantrag für Mietzuschuss


Leistungsbeschreibung

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzu­schuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentums­wohnung sind). 

Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggfs. folgende Unterlagen notwendig:

  • Meldebestätigung
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Bescheinigung des bisherigen Hauptwohnsitzes, ob und ggfs. wie lange dort Wohngeld gezahlt wurde
  • Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
  • Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung (Wohnflächenberechnung)
  • Aufteilung der Wohnfläche und der gewerblich genutzten Fläche
  • Schwerbehindertenausweis
  • Sterbeurkunde
  • Schulbescheinigung
  • Studienbescheinigung
  • Nachweis, ob dem Grunde nach Anspruch auf BaföG besteht
  • Bescheinigung des Arbeitsamtes über die bestehende Meldung als Arbeitsuchender
  • BaföG-Bescheid
  • Bescheid über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bescheid über den Leistungsbezug beim Arbeitsamt mit Zahlungsbeleg
  • schriftliche Erklärung, wie der Lebensunterhalt bestritten wird
  • Elterngeldbescheid
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Nachweis über das Bruttoeinkommen (auch geringfügig Beschäftigte ohne Lohnsteuerkarte)
  • Nachweis über die Höhe der anerkannten Werbungskosten
  • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres bzw. Einkommenssteuererklärung
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung
  • Nachweis über die Höhe der Zinseinkünfte (z.B. Sparbücher)
  • Rentenbescheide (einschließlich Werks- und Zusatzrenten)
  • Erklärung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Abfindung des Arbeitgebers gezahlt wurde
  • Nachweis über eingehenden Unterhalt (z.B. Verpflichtungserklärungen, Gerichtsbeschluss, Vereinbarungen einschließlich Quittungen)
  • Nachweis des Darlehnsgebers über die Höhe des Darlehns, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes in Anspruch genommen wird
  • Nachweis über gezahlten Unterhalt
  • Nachweis über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung bzw. entsprechender laufender Beiträge zur Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung (z.B. Versicherungsverträge und Beitragsquittungen)
  • Mietbescheinigung (Vordruck)
  • Mietänderungsschreiben des Vermieters
  • Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
  • Mietvertrag

Wohngeld wird von Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der Stadt Steinheim eingegangen ist.

Die Bescheiderteilung dauert ca. 4 bis 6 Wochen nach Vorliegen des vollständigen Antrages, da Wohngeld zentral vom Land über den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen berechnet und ausgezahlt wird.

  • Wohngeldgesetz
  • Wohngeldverordnung
  • Sozialgesetzbuch
Wohngeld: Erstantrag für Mietzuschuss

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzu­schuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentums­wohnung sind). 

Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggfs. folgende Unterlagen notwendig:

  • Meldebestätigung
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Bescheinigung des bisherigen Hauptwohnsitzes, ob und ggfs. wie lange dort Wohngeld gezahlt wurde
  • Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
  • Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung (Wohnflächenberechnung)
  • Aufteilung der Wohnfläche und der gewerblich genutzten Fläche
  • Schwerbehindertenausweis
  • Sterbeurkunde
  • Schulbescheinigung
  • Studienbescheinigung
  • Nachweis, ob dem Grunde nach Anspruch auf BaföG besteht
  • Bescheinigung des Arbeitsamtes über die bestehende Meldung als Arbeitsuchender
  • BaföG-Bescheid
  • Bescheid über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bescheid über den Leistungsbezug beim Arbeitsamt mit Zahlungsbeleg
  • schriftliche Erklärung, wie der Lebensunterhalt bestritten wird
  • Elterngeldbescheid
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Nachweis über das Bruttoeinkommen (auch geringfügig Beschäftigte ohne Lohnsteuerkarte)
  • Nachweis über die Höhe der anerkannten Werbungskosten
  • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres bzw. Einkommenssteuererklärung
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung
  • Nachweis über die Höhe der Zinseinkünfte (z.B. Sparbücher)
  • Rentenbescheide (einschließlich Werks- und Zusatzrenten)
  • Erklärung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Abfindung des Arbeitgebers gezahlt wurde
  • Nachweis über eingehenden Unterhalt (z.B. Verpflichtungserklärungen, Gerichtsbeschluss, Vereinbarungen einschließlich Quittungen)
  • Nachweis des Darlehnsgebers über die Höhe des Darlehns, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes in Anspruch genommen wird
  • Nachweis über gezahlten Unterhalt
  • Nachweis über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung bzw. entsprechender laufender Beiträge zur Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung (z.B. Versicherungsverträge und Beitragsquittungen)
  • Mietbescheinigung (Vordruck)
  • Mietänderungsschreiben des Vermieters
  • Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
  • Mietvertrag
Mietzuschuss, Miethilfe, https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/55895/show
Soziales
Marktstraße 2 32839 Steinheim