Wohngeld
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (bei Wohneigentum).
Leistungsbeschreibung
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind).
Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.
Voraussetzungen
Antragsvoraussetzungen:
- Es muss sich um einen Wohnraum in Steinheim handeln. Bei mehreren Wohnungen muss die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, der Lebensmittelpunkt sein.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind folgende Personen:
- Mieter/innen von Wohnraum (Mietzuschuss)
- Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechtes
- Bewohner/innen von Wohnraum im eigenen Haus mit mehr als 2 Wohnungen
- Bewohner/innen eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbstelle (Lastenzuschuss)
- Eigentümer/innen einer Eigentumswohnung
- Inhaber/innen eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes für den eigengenutzten Wohnraum, wobei der Eigentümer dem Erbbauberechtigten, der Wohnungseigentümer dem Wohnungserbbauberechtigten gleichsteht.
- Derjenige, der Anspruch auf Übereignung eines Gebäudes als Eigenheim, Kleinsiedlung oder landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle hat.
- Derjenige, der Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Wohnungseigentums hat.
- Derjenige, der Anspruch auf Bestellung oder Übertragung eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggfs. folgende Unterlagen notwendig:
- Wohngeldantrag (Vordruck)
- Meldebestätigung
- Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung des bisherigen Hauptwohnsitzes, ob und ggfs. wie lange dort Wohngeld gezahlt wurde
- Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
- Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung (Wohnflächenberechnung)
- Aufteilung der Wohnfläche und der gewerblich genutzten Fläche
- Schwerbehindertenausweis
- Sterbeurkunde
- Schulbescheinigung
- Studienbescheinigung
- Nachweis, ob dem Grunde nach Anspruch auf BaföG besteht
- Bescheinigung des Arbeitsamtes über die bestehende Meldung als Arbeitsuchender
- BaföG-Bescheid
- UVG-Bescheid
- Bescheid über den Leistungsbezug beim Arbeitsamt mit Zahlungsbeleg
- schriftliche Erklärung, wie der Lebensunterhalt bestritten wird
- Elterngeldbescheid
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Nachweis über das Bruttoeinkommen (auch geringfügig Beschäftigte ohne Lohnsteuerkarte)
- Nachweis über die Höhe der anerkannten Werbungskosten
- Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres bzw. Einkommenssteuererklärung
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung
- Nachweis über die Höhe der Zinseinkünfte (z.B. Sparbücher)
- Rentenbescheide (einschließlich Werks- und Zusatzrenten)
- Erklärung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Abfindung des Arbeitgebers gezahlt wurde
- Nachweis über eingehenden Unterhalt (z.B. Verpflichtungserklärungen, Gerichtsbeschluss, Vereinbarungen einschl. Quittungen)
- Nachweis des Darlehnsgebers über die Höhe des Darlehns, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes in Anspruch genommen wird
- Nachweis über gezahlten Unterhalt
- Nachweis über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung bzw. entsprechender laufender Beiträge zur Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung (z.B. Versicherungsverträge und Beitragsquittungen)
Nur bei einem Antrag auf Mietzuschuss:
- Mietbescheinigung (Vordruck)
- Mietänderungsschreiben des Vermieters
- Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
- Mietvertrag
Nur bei einem Antrag auf Lastenzuschuss:
- Antrag auf Lastenzuschuss (Vordrucke)
- Fremdmittelbescheinigung (Vordruck)
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Nachweis über zu zahlende Grundsteuer und Verwaltungskosten an Dritte
- Bescheid über die Höhe des Aufwendungsdarlehens
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohngeld wird von Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der Stadt Steinheim eingegangen ist.
Die Bescheiderteilung dauert ca. 4 bis 6 Wochen nach Vorliegen des vollständigen Antrages, da Wohngeld zentral vom Land über den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen berechnet und ausgezahlt wird.