Wohngeld: Änderungsmitteilung beim Lastenzuschuss
Wohngeld: Änderungsmitteilung beim Lastenzuschuss
Leistungsbeschreibung
Sollten sich in Ihren Wohn- oder Einkommensverhältnissen Änderungen ergeben, so sind diese umgehend der Wohngeldstelle mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
- Wohngeldgesetz
- Wohngeldverordnung
- Sozialgesetzbuch
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