An- und Ummeldung im Einwohnermelderegister
An- und Ummeldung im Einwohnermelderegister
Textblöcke ein-/ausklappenWer eine neue Wohnung bezieht, hat diesen Wechsel, egal ob er in Steinheim neu zuzieht oder innerhalb Steinheims umzieht, beim Bürgerbüro zu melden.
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).
Die An-. und Ummeldung können Sie persönlich im Bürgerbüro vornehmen oder elektronisch beantragen, dabei ist keine Vorsprache im Rathaus notwendig. Bei Zuzug aus dem Ausland ist nur die persönliche Anmeldung im Bürgerbüro möglich.
Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn der der Wegzug ins Ausland erfolgt.
Hinweis:
Das Überschreiten der Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Verfahrensablauf
Die elektronische Wohnsitzanmeldung verläuft in 3 Phasen:
Phase 1: Sie geben die Informationen zu Ihrer neuen Wohnung an.
1. Klicken Sie auf der Startseite des Dienstes auf „Hier starten“ und melden Sie sich mit einem der zur Auswahl angebotenen Nutzerkonten mit hohem Vertrauensniveau (mit Online-Ausweisfunktion) an.
2. Sie erhalten Informationen zum Datenschutz.
3. Eine Willkommensseite informiert Sie über die nächsten Schritte und die Möglichkeit, die Wohnsitzanmeldung im Familienverbund durchzuführen.
4. Eine Identifizierung im Online-Dienst mittels Online-Ausweisfunktion stößt den Abruf Ihrer Meldedaten aus dem Melderegister an. Haben Sie Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, wird dies erkannt und Sie können eine Anmeldung im Familienverbund vornehmen: Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/Lebenspartner und/oder Ihre minderjährige Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.
5. Es werden Ihnen die Datensätze aus dem Melderegister zur Überprüfung angezeigt.
6. Danach haben Sie die Möglichkeit, Einstellungen zur Weitergabe Ihrer Meldedaten vorzunehmen (zum Beispiel für Kontaktaufnahme bei Jubiläen).
7. Nun zu Ihren neuen Daten: Sie werden nach Ihrer neuen Anschrift gefragt und dem Datum, wann Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind. Falls Sie zur Miete wohnen, geben Sie bitte zudem Informationen zu Ihrem Wohnungsgeber an und laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.
8. Bevor Sie abschließend Ihren Antrag an die Stadt Steinheim verschicken, können Sie Ihre Anmeldedaten noch einmal überprüfen.
9. Eine Zusammenfassung steht Ihnen zum Download im Online-Dienst bereit.
Phase 2: Abruf Meldebestätigung und Aktualisierung Personalausweis.
1. Sobald Ihre Daten von der Meldebehörde geprüft wurden, erhalten Sie eine E-Mail Nachricht. Im Online-Dienst steht dann eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem Siegel für Sie bereit.
2. Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Personalausweis leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten.
Phase 3: Adressaufkleber für Ihren Ausweis
1. Wenn Sie Ihren Ausweis online aktualisiert haben, erhalten Sie automatisch ein Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für Ihren Ausweis an Ihre neue Wohnanschrift. Diese sind mit einem speziellen Sicherheitscode versehen.
2. Mithilfe der beiliegenden Anleitung können Sie die den Adressaufkleber auf Ihren Personalausweis aufkleben. Falls Sie in eine andere Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem einen Wohnortaufkleber für Ihren Pass. Bei einer eID-Karte entfällt dieser Schritt.
Voraussetzungen
Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie
- einen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion (PIN-Nummer)
- ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Funktion
- eine Registrierung bei der BundID
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Reisepass
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Hinweise / Besonderheiten
Bei einem Zuzug aus dem Ausland beachten Sie bitte diese Hinweise:
Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Medepflichtigen bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung ist leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitiätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind unbedingt mitzubringen.
Das Ausfüllen eines Anmeldevordrucks ist nicht notwendig, wenn Sie persönlich vorsprechen. Die notwendigen Daten können direkt bei der Bearbeitung angegeben werden. Die Anmeldung sollte durch die Meldepflichtige / den Meldepflichtigen persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es jedoch, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt. Die Vorlage von Aufenthaltstiteln reicht nicht aus.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu werden eine Vollmacht, der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein und die Ausweisdokumente der / des Meldepflichtigen benötigt. Außerdem muss der Vertreter sich selbst ausweisen können und in der Lage sein, über die Meldepflichtige / den Meldepflichtigen alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- / Nebenwohnung), erteilen zu können.
Links & Onlinedienste
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