Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz


Leistungsbeschreibung


Als Vermieter*in sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde gegenüber den Einzug aller Mieter*innen zu bescheinigen (§ 19 BMG). 

Dabei sind folgende Daten anzugeben.

1. Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer*in ist, auch den Namen der Eigentümerin/des Eigentümers,

2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der Mieter*innen.

Bitte drucken Sie diese Bescheinigung aus und geben diese den Mietern mit. Diese müssen diese Bescheinigung bei der Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Steinheim vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?


kostenfrei

Kontakt

  • Bürgerbüro

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Frau Bese
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz

Als Vermieter*in sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde gegenüber den Einzug aller Mieter*innen zu bescheinigen (§ 19 BMG). 

Dabei sind folgende Daten anzugeben.

1. Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer*in ist, auch den Namen der Eigentümerin/des Eigentümers,

2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der Mieter*innen.

Bitte drucken Sie diese Bescheinigung aus und geben diese den Mietern mit. Diese müssen diese Bescheinigung bei der Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Steinheim vorlegen.

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Wohnungsgeber/in, Vermieter/in https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2540/show
Bürgerbüro
Marktstraße 2 32839 Steinheim
Telefon 05233 21-156

Frau

Bese

Sachbearbeiter/in

Bürgerbüro

05233 21-0
buergerbuero@steinheim.de