Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Vermieter*in sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde gegenüber den Einzug aller Mieter*innen zu bescheinigen (§ 19 BMG).
Dabei sind folgende Daten anzugeben.
2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der Mieter*innen.
Bitte drucken Sie diese Bescheinigung aus und geben diese den Mietern mit. Diese müssen diese Bescheinigung bei der Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Steinheim vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
kostenfrei