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Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz


Leistungsbeschreibung

Als Vermieter*in sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde gegenüber den Einzug aller Mieter*innen zu bescheinigen (§ 19 BMG). 

Dabei sind folgende Daten anzugeben.

1. Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer*in ist, auch den Namen der Eigentümerin/des Eigentümers,

2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der Mieter*innen.

Bitte drucken Sie diese Bescheinigung aus und geben diese den Mietern mit. Diese müssen diese Bescheinigung bei der Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Steinheim vorlegen.

Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz

Als Vermieter*in sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde gegenüber den Einzug aller Mieter*innen zu bescheinigen (§ 19 BMG). 

Dabei sind folgende Daten anzugeben.

1. Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer*in ist, auch den Namen der Eigentümerin/des Eigentümers,

2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der Mieter*innen.

Bitte drucken Sie diese Bescheinigung aus und geben diese den Mietern mit. Diese müssen diese Bescheinigung bei der Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Steinheim vorlegen.

kostenfrei

Wohnungsgeber/in, Vermieter/in https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2540/show
Bürgerbüro
Marktstraße 2 32839 Steinheim
Telefon 05233 21-156

Frau

Bese

Sachbearbeiter/in

Bürgerbüro

05233 21-0
buergerbuero@steinheim.de