Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz
Leistungsbeschreibung
Als Vermieter*in sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde gegenüber den Einzug aller Mieter*innen zu bescheinigen (§ 19 BMG).
Dabei sind folgende Daten anzugeben.
1. Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer*in ist, auch den Namen der Eigentümerin/des Eigentümers,
2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der Mieter*innen.
Welche Gebühren fallen an?
kostenfrei
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