Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Anmeldung einiger Gewerbe setzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung voraus. Das trifft insbesondere zu auf
- die Ausstellung einer Reisegewerbekarte
- Ausübung des Bewachungsgewerbes
- Erteilung von Gaststättenerlaubnissen
- Genehmigungen der gewerblichen Personenbeförderung
- Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte
- Genehmigung von Maklertätigkeiten, Anlagevermittlungen und Anlageberatungen sowie der Durchführung von Bauvorhaben.
Mit der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung geht die Genehmigung für die Ausübung des erlaubnispflichtigen Gewerbes einher. Die Bescheinigung hat zum Inhalt, dass keine offenen Forderungen an Steuern, Gebühren oder Grundbesitzabgaben vorhanden sind, die in einem direkten Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit stehen.
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt im Wirtschaftsserviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Steinheim holt dort Ihren Antrag ab und wird ihn zeitnah bearbeiten.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung des Antrages fallen Gebühren in Höhe von 24 € an.