Sondernutzungsgenehmigung
Sondernutzungsgenehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sondernutzungen sind beispielsweise der Betrieb von Außengastronomie, Aufstellen von Waren- und Informationsständen, Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke, Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen.
Es bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung in folgenden Fällen:
- Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus
- Aufstellen eines Gerüsts auf einer öffentlichen Verkehrsfläche
Rechtsgrundlage
§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW