Sondernutzungsgenehmigung


Leistungsbeschreibung


Sondernutzungen sind beispielsweise der Betrieb von Außengastronomie, Aufstellen von Waren- und Informationsständen, Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke, Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen.

Es bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung in folgenden Fällen:

  • Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus
  • Aufstellen eines Gerüsts auf einer öffentlichen Verkehrsfläche

Rechtsgrundlage


§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW

Kontakt

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  • Fachbereich Bürgerservice

Kontaktpersonen


  • Stellvertretende Fachbereichsleiterin Frau Rüsenberg
Sondernutzungsgenehmigung

Sondernutzungen sind beispielsweise der Betrieb von Außengastronomie, Aufstellen von Waren- und Informationsständen, Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke, Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen.

Es bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung in folgenden Fällen:

  • Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus
  • Aufstellen eines Gerüsts auf einer öffentlichen Verkehrsfläche
Straßenverkauf, Plakat, Werbung, Straßensperrung, Außengastronomie, Biergarten https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14096/show
Fachbereich Bürgerservice
Marktstraße 2 32839 Steinheim

Frau

Rüsenberg

Stellvertretende Fachbereichsleiterin

05233 21-151
a.ruesenberg@steinheim.de