Anmelden eines gefährlichen Hundes
Hier können Sie Ihren gefährlichen Hund bei der Stadt Steinheim an- oder auch abmelden.
Leistungsbeschreibung
Anmeldung eines Hundes nach Landeshundegesetz
In Nordrhein-Westfalen sind bestimmte Hunde gesondert anzumelden. Dabei sind weitere Unterlagen vorzulegen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen:
- großen Hunden (§ 11 Abs. 1 Landeshundegesetz)
Große Hunde wiegen mehr als 20 kg oder haben eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm - Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 Landeshundegesetz)
Hier ist im Gesetz eine abschließende Aufzählung der Rassen, für die besondere Angaben zu machen sind, hinterlegt. Zu diesen Rassen gehören Alano, Bulldogen, Mastiffs, Mastinos, Rottweiler, Fila Brasileiro, Dogo Argentino und Tosa Inu. Hierbei sind auch Kreuzungen untereinander oder mit anderemn Hunden anzugeben. - gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz)
Hierzu gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und alle Hunde, bei denen im Einzelfall bei der Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt eine Gefährlichkeit festgestellt wurde.
Welche Gebühren fallen an?
25,00 Euro
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