Ausstellen eines Familienpasses
Ausstellen eines Familienpasses
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ausstellung eines Familienpasses bei
Als Kinder im Sinne dieser Richtlinien gelten dabei Kinder, Schüler und Jugendliche, die
a) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
b) sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden,
c) das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder
- bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind und für die ein Anspruch auf Bezug von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht,
d) einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Der Hauptwohnsitz muss sich in Steinheim befinden.
Der Familienpass ist jeweils für höchstens 2 Jahr gültig und kann auf Antrag verlängert werden.
Folgende Leistungen werden auf Grund des Familienpasses gewährt:
Welche Unterlagen werden benötigt?
evtl. Nachweise über den Leistugsbezug
evtl. Schwerbehindertenausweis
bei Volljährigen Kindern in Ausbildung: Ausbildungsvertrag, Immatrikulation
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei