Anmeldung einer Veranstaltung unter freiem Himmel


Nach Versammlungsstättenverordnung NRW unterliegen gewisse Veranstaltungen einer Genehmigung.

Leistungsbeschreibung


Diese Abfrage dient dazu, prüfen zu können, ob die geplante Veranstaltung genehmigungspflichtig ist.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag ist mindestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

Kontakt

  • Fachbereich Bürgerservice

Kontaktpersonen


  • Stellvertretende Fachbereichsleiterin Frau Rüsenberg
Anmeldung einer Veranstaltung unter freiem Himmel

Diese Abfrage dient dazu, prüfen zu können, ob die geplante Veranstaltung genehmigungspflichtig ist.

Feste, Sportveranstaltung, Straßenveranstaltungen, Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen, Karneval, Verkehrssicherheit, Umzug, Bürgersteig, Fahrbahn https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/678/show
Fachbereich Bürgerservice
Marktstraße 2 32839 Steinheim

Frau

Rüsenberg

Stellvertretende Fachbereichsleiterin

05233 21-151
a.ruesenberg@steinheim.de