Archivauskunft Einsicht
Archivauskunft Einsicht
Textblöcke ein-/ausklappenDie Einsichtnahme von Unterlagen des Stadtarchivs ist nach Terminvereinbarung möglich.
Leistungsbeschreibung
Die Einsichtnahme von Unterlagen des Stadtarchivs ist möglich. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Wenn Sie Materialien des Stadtarchivs verwenden, müssen diese genau zitiert werden. Eine Signatur besteht aus dem Kürzel des Archives, die Bestandsbezeichnung und die lfd. Nummer. Zum Beispiel: Stadtarchiv Steinheim (StASthm), A Aktenbestand, Nr. 1005.
Nach Fertigstellung einer Arbeit, die aus Unterlagen des Stadtarchives Steinheim erarbeitet wurde oder in der Abbildungen aus dem Bestand des Stadtarchives verwendet wurden, überlassen Sie dem Stadtarchiv Steinheim bitte ein Belegexemplar.
Die Benutzungsordnung für das Archiv können Sie unten herunterladen. Bitte lesen Sie diese vor Stellen des Nutzungsantrages durch.
Voraussetzungen
Archivgut darf erst dann eingesehen werden, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist.
Die Nutzung des Archivguts (§ 6) ist zulässig nach Ablauf einer Schutzfrist von 30 Jahren seit Entstehung der Unterlagen. Die Schutzfrist beträgt 60 Jahre seit Entstehung der Unterlagen, für Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt.
Für personenbezogenes Archivgut, welches nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, endet die Schutzfrist nicht vor Ablauf von
- 10 Jahren nach dem Tod der betroffenen Person oder der letztverstorbenen von mehreren betroffenen Personen, deren Todesjahr dem Landesarchiv bekannt ist,
- 100 Jahren nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Landesarchiv nicht bekannt ist, und
- 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Landesarchiv bekannt sind.
(näheres regelt das Archivgesetz NRW)
Welche Gebühren fallen an?
Die Einsicht in das Archivgut im Stadtarchiv ist kostenlos.
Gemäß Gebührenordnung zur Verwaltungsgebührensatzung ist jedoch für die Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus dem Archivgut und für die Überlassung von Unterlagen zur Einsichtnahme oder Abschrift in den Räumen des Archivs eine Gebühr zu zahlen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte melden Sie sich mindestens 3 Tage vorher an, damit die gewünschten Unterlagen herausgesucht werden können und bereitliegen.