Fundsachen


Leistungsbeschreibung


Im Fundbüro werden abgegebene Fundgegenstände bis zu einem halben Jahr verwahrt.
Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben, so können Sie online nachsehen, ob vergleichbare Sachen bereits abgegeben wurden.

Welche Gebühren fallen an?


Die Herausgabe der Fundsache an den Eigentümer ist grundsätzlich gebührenfrei.

Der Finder kann aber aus privatrechtlichen Ansprüchen einen Finderlohn verlangen.

Sollte der Fundgegenstand innerhalb der 6 Monate nicht abgeholt werden, so kann der Finder gegen Zahlung einer Gebühr die Herausgabe der Fundsache verlangen:

bei einem Wert von   26 € bis 150 €= 5 €
bei einem Wert von 151 € bis 500 €= 10 €
bei einem Wert von über 500 € = 15 €
je weitere angefangene 500 € = 15 €

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  • Bürgerbüro

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  • Sachbearbeiter/in Herr Willberg
Fundsachen

Im Fundbüro werden abgegebene Fundgegenstände bis zu einem halben Jahr verwahrt.
Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben, so können Sie online nachsehen, ob vergleichbare Sachen bereits abgegeben wurden.

Die Herausgabe der Fundsache an den Eigentümer ist grundsätzlich gebührenfrei.

Der Finder kann aber aus privatrechtlichen Ansprüchen einen Finderlohn verlangen.

Sollte der Fundgegenstand innerhalb der 6 Monate nicht abgeholt werden, so kann der Finder gegen Zahlung einer Gebühr die Herausgabe der Fundsache verlangen:

bei einem Wert von   26 € bis 150 €= 5 €
bei einem Wert von 151 € bis 500 €= 10 €
bei einem Wert von über 500 € = 15 €
je weitere angefangene 500 € = 15 €

Fundbüro https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/671/show
Bürgerbüro
Marktstraße 2 32839 Steinheim
Telefon 05233 21-156

Herr

Willberg

Sachbearbeiter/in

001

05233 21-168
s.willberg@steinheim.de