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Leistungsbeschreibung

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen.

Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

Es besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis online direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Dazu benötigen Sie aber einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Die Freischaltung kann bei der Beantragung des Ausweises oder auch Nachträglich durch das Bürgerbüro der Stadt Steinheim erfolgen.

13,00 Euro

Führungszeugnis

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen.

Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

Es besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis online direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Dazu benötigen Sie aber einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Die Freischaltung kann bei der Beantragung des Ausweises oder auch Nachträglich durch das Bürgerbüro der Stadt Steinheim erfolgen.

13,00 Euro

Vorstrafen, polizeilich, amtlich https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/670/show
Bürgerbüro
Marktstraße 2 32839 Steinheim
Telefon 05233 21-156

Frau

Bese

Sachbearbeiter/in

Bürgerbüro

05233 21-0
buergerbuero@steinheim.de