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Wärmeplanung - Übermittlung der Kehrbuchdaten


Leistungsbeschreibung

Als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind Sie nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

§ 11 Abs 1. Nr. 3 Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Wärmeplanung - Übermittlung der Kehrbuchdaten

Als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind Sie nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/61890/show
Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Umweltschutz
Marktstraße 2 32839 Steinheim