Wärmeplanung - Übermittlung der Kehrbuchdaten
Wärmeplanung - Übermittlung der Kehrbuchdaten
Leistungsbeschreibung
Als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind Sie nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs 1. Nr. 3 Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze