Hundesteueran- oder abmeldung
Hundesteueran- oder abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für Hunde die im Gebiet der Stadt Steinheim gehalten werden, ist an die Stadt Steinheim eine Steuer abzuführen. Es ist aber eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung in einigen Fällen möglich.
Die jährliche Steuer beträgt ab dem 01.01.2024, wenn
- nur ein Hund gehalten wird 72,00 €
- zwei Hunde gehalten werden 90,00 € je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund
- ein gefährlicher Hund gehalten wird 480,00 €
- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 600,00 € je Hund
Für gefährliche Hunde, die den Wesenstest nachweislich bestanden haben, wird nur der reguläre Steuersatz verlangt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nur bei Anmeldung eines Hundes:
Damit die fälligen Steuern abgebucht werden können, füllen Sie bitte das unten angehängte Formular für Lastschriftmandat aus und unterschreiben Sie diweses eigenhändig. Das eingescannte SEPA-Lastschriftmandat können Sie am Ende des Formularassistenten als Anlage zur Anmeldung des Hundes mit hochladen.
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.