Leistungsbeschreibung

Für Hunde die im Gebiet der Stadt Steinheim gehalten werden, ist an die Stadt Steinheim eine Steuer abzuführen. Es ist aber eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung in einigen Fällen möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nur bei Anmeldung eines Hundes:

Damit die fälligen Steuern abgebucht werden können, füllen Sie bitte das unten angehängte Formular für Lastschriftmandat aus und unterschreiben Sie diweses eigenhändig. Das eingescannte SEPA-Lastschriftmandat können Sie am Ende des Formularassistenten als Anlage zur Anmeldung des Hundes mit hochladen.

Welche Gebühren fallen an?

Die jährliche Steuer beträgt, wenn

  • nur ein Hund gehalten wird 54,00 €
  • zwei Hunde gehalten werden 66,00 € je Hund
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 78,00 € je Hund
Hundesteueran- oder abmeldung
Für Hunde die im Gebiet der Stadt Steinheim gehalten werden, ist an die Stadt Steinheim eine Steuer abzuführen. Es ist aber eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung in einigen Fällen möglich.

Nur bei Anmeldung eines Hundes:

Damit die fälligen Steuern abgebucht werden können, füllen Sie bitte das unten angehängte Formular für Lastschriftmandat aus und unterschreiben Sie diweses eigenhändig. Das eingescannte SEPA-Lastschriftmandat können Sie am Ende des Formularassistenten als Anlage zur Anmeldung des Hundes mit hochladen.

Die jährliche Steuer beträgt, wenn

  • nur ein Hund gehalten wird 54,00 €
  • zwei Hunde gehalten werden 66,00 € je Hund
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 78,00 € je Hund
Tier, Steuer, Abgabe https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/357/show
Fachbereich Finanzen
Marktstraße 2 32839 Steinheim
Telefon 05233 21-0