Kinderwunschbehandlung
Kinderwunschbehandlung
Textblöcke ein-/ausklappenBleibt der Kinderwunsch unerfüllt, kann dies viele Ursachen haben. In vielen Fällen ist eine Behandlung möglich. Diese kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Leistungsbeschreibung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel 50 Prozent der Behandlungskosten für die ersten 3 Versuche.
NRW unterstützt Ehepaare und unverheiratete Paare bei unerfüllten Kinderwunsch finanziell.
Gefördert werden folgende Behandlungsmethoden im 1. bis 4. Behandlungszyklus:
- In-vitro-Fertilisation (IVF)
- Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)