Rentenauskunft
Rentenauskunft
Textblöcke ein-/ausklappenDie Rentenstelle ist allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Steinheim bei der Aufnahme von Anträgen der Deutschen Rentenversicherung behilflich.
Leistungsbeschreibung
Es erfolgt neben der Auskunft in Rentenangelegenheiten auch eine Aufnahme von Rentenanträgen.
Die Antragsaufnahme für Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Kontenklärungen erfolgt mit Hilfe einer Software der Rentenversicherung. Ihre Daten werden direkt online weitergeleitet.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit den zuständigen Kontaktpersonen ist unbedingt erforderlich. Dabei wird mit Ihnen abgesprochen, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch wegen Elterneigenschaft
- bei anderweitigem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen) zum Beispiel Unfall-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenenrenten, landwirtschaftliche Altersrenten oder ähnliche Bezüge
- sämtliche aktuelle Versicherungsunterlagen, zum Beispiel Versicherungsverlauf, aktuelle Rentenauskunft
- Nachweise über nichtgespeicherte Versicherungszeiten (zum Beispiel Original-Versicherungskarten, Sozialversicherungsnachweise)
- Nachweis über Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Ausbildungszeiten (zum Beispiel Ausbildungsvertrag, Abschlusszeugnis Berufsschule, Prüfungszeugnis) falls im Versicherungsverlauf noch nicht als „Pflichtbeiträge für berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet
- Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld oder ähnliche Leistungen: Aktenzeichen und Träger der Leistung
- Leistungsnachweise der Agentur für Arbeit über Unterhaltsgeld, Übergangsgeld oder Eingliederungsgeld, sofern diese Leistungen vor dem 01.01.2012 bezogen wurden
- bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
- Krankenversicherungsverhältnis ab 01.01.1995 (Stichtag) bis zur Rentenantragsstellung, Name der Krankenversicherung und Art des Versicherungsverhältnisses (Mitglied, Familienversicherung, private Versicherung)
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs-, Zusatzrenten, Pensionen oder Kapitalleistungen aus Direktversicherungen)
- Beamte: Festsetzungsblatt ruhegehaltsfähige Dienstzeiten
- gegeben falls Unterlagen über Wehr-/Zivildienstzeiten
- gegeben falls Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis
- gegeben falls Bescheid über anerkannte Schwerbehinderung oder sofern ein Antrag gestellt ist Eingangsbestätigung der zuständigen Stelle
Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
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- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
- Rentenanpassungsmitteilung des/der Verstorbenen oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- Rentenanpassungsmitteilung des/der Hinterbliebenen oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorliegt)
- Steueridentifikationsnummer des Hinterbliebenen
- Nachweis über die Beantragung des Sterbequartals
- bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n
- Bei Waisen über 18 Jahre: Nachweise über Schul- oder Berufsausbildung (Ausbildungsvertrag), soziales Jahr oder Meldung als Ausbildungssuchende/r
Welche Gebühren fallen an?
Die Rentenberatung erfolgt kostenfrei.
Auch Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Rentenantrag sollte zeitnah und rechtzeitig gestellt werden. Bei einer Rente wegen Alters sollte der Termin für die Antragsaufnahme circa 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze, beziehungsweise vor dem gewünschten Rentenbeginn terminiert werden.
Rechtsgrundlage
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Steinheim keinen Zugriff auf Ihr Versicherungskonto bei der Rentenversicherung hat.
Wenn Sie Informationen über Ihre persönlichen Rentendaten oder eine konkrete Auskunft zu Ihrer Rente wünschen, kann nur die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.