Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen
Textblöcke ein-/ausklappenHier können Sie die verbindliche Erklärung über das Elterneinkommen zur Berechnung des Kindergartenbeitrags bequem online ausfüllen
Leistungsbeschreibung
Wenn Kinder eine Kindertageseinrichtung / Kindergarten besuchen, erhebt der Kreis Höxter hierfür einen Beitrag. Der Beitrag ist abhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern.
Unabhängig davon können Kindertageseinrichtungen einen Umkostenbeitrag für die Mittagsverpflegung oder Elterniniativen einen Mitgliedsbeitrag verlangen.
Durch Delegation des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist diese Aufgabe auf die Stadt übertragen worden. Die Beiträge werden an den Kreis abgeführt und dienen zur Aufbringung der Betriebskosten der Träger der Kindertageseinrichtungen/Kindergärten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einkommensnachweise z. B.:
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
- Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres
- aktuelle Verdienstbescheinigung
- Nachweis über geringfügige Beschäftigung (Minijob)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld I oder II/Sozialgeld
- Leistungsbescheid Kindergeldzuschlag
- Wohngeldbescheid
- Unterhaltsleistungen (Urteil, Unterhaltstitel, etc.)
- Elterngeldbescheid
Für die Festsetzung des Elternbeitrages können noch weitere Unterlagen bei Bedarf angefordert werden.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz-KiBiz)
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Höxter vom 07.01.2008 i. d. Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2015