BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen


Hier können Sie die verbindliche Erklärung über das Elterneinkommen zur Berechnung des Kindergartenbeitrags bequem online ausfüllen

Leistungsbeschreibung

Wenn Kinder eine Kindertageseinrichtung / Kindergarten besuchen, erhebt der Kreis Höxter hierfür einen Beitrag. Der Beitrag ist abhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern.

Unabhängig davon können Kindertageseinrichtungen einen Umkostenbeitrag für die Mittagsverpflegung oder Elterniniativen einen Mitgliedsbeitrag verlangen.

Durch Delegation des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist diese Aufgabe auf die Stadt übertragen worden. Die Beiträge werden an den Kreis abgeführt und dienen zur Aufbringung der Betriebskosten der Träger der Kindertageseinrichtungen/Kindergärten.

Einkommensnachweise z. B.:

  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
  • Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres
  • aktuelle Verdienstbescheinigung
  • Nachweis über geringfügige Beschäftigung (Minijob)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld I oder II/Sozialgeld
  • Leistungsbescheid Kindergeldzuschlag
  • Wohngeldbescheid
  • Unterhaltsleistungen (Urteil, Unterhaltstitel, etc.)
  • Elterngeldbescheid

Für die Festsetzung des Elternbeitrages können noch weitere Unterlagen bei Bedarf angefordert werden.

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz-KiBiz)

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Höxter vom 07.01.2008 i. d. Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2015

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen

Wenn Kinder eine Kindertageseinrichtung / Kindergarten besuchen, erhebt der Kreis Höxter hierfür einen Beitrag. Der Beitrag ist abhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern.

Unabhängig davon können Kindertageseinrichtungen einen Umkostenbeitrag für die Mittagsverpflegung oder Elterniniativen einen Mitgliedsbeitrag verlangen.

Durch Delegation des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist diese Aufgabe auf die Stadt übertragen worden. Die Beiträge werden an den Kreis abgeführt und dienen zur Aufbringung der Betriebskosten der Träger der Kindertageseinrichtungen/Kindergärten.

Einkommensnachweise z. B.:

  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
  • Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres
  • aktuelle Verdienstbescheinigung
  • Nachweis über geringfügige Beschäftigung (Minijob)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld I oder II/Sozialgeld
  • Leistungsbescheid Kindergeldzuschlag
  • Wohngeldbescheid
  • Unterhaltsleistungen (Urteil, Unterhaltstitel, etc.)
  • Elterngeldbescheid

Für die Festsetzung des Elternbeitrages können noch weitere Unterlagen bei Bedarf angefordert werden.

Kindergarten, Einkünfte, Einkommen, Kindergartenbeitrag, Berechnung, Kita, Prognose https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25900/show
Soziales
Marktstraße 2 32839 Steinheim