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Erstattung des Eigenanteils für "Schule von 8 bis 13 Uhr"


Der tatsächlich gezahlte Eigenanteil für die betreuung im Programm "Schule von 8 bis 13 Uhr" wird erstattet.

Leistungsbeschreibung

Familienpass-Inhaber erhalten je Schulhalbjahr gezahlte Eigenanteile bei der Betreuungsform
„Schule von 8:00 bis 13:00 Uhr“ auf Antrag erstattet. Die Kosten sind durch Nachweis zu
belegen.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Nachweis der Schule bei, dass Ihr Kind im Rahmen des Programmes "Schule von 8 bis 13 Uhr" betreut wird und welche Kosten Ihnen dabei entstanden sind.

Erstattung des Eigenanteils für "Schule von 8 bis 13 Uhr"

Familienpass-Inhaber erhalten je Schulhalbjahr gezahlte Eigenanteile bei der Betreuungsform
„Schule von 8:00 bis 13:00 Uhr“ auf Antrag erstattet. Die Kosten sind durch Nachweis zu
belegen.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Nachweis der Schule bei, dass Ihr Kind im Rahmen des Programmes "Schule von 8 bis 13 Uhr" betreut wird und welche Kosten Ihnen dabei entstanden sind.

Schule Ganztag Kinderbetreuung https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2541/show
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