Erstattung des Eigenanteils für "Schule von 8 bis 13 Uhr"
Erstattung des Eigenanteils für "Schule von 8 bis 13 Uhr"
Textblöcke ein-/ausklappenDer tatsächlich gezahlte Eigenanteil für die betreuung im Programm "Schule von 8 bis 13 Uhr" wird erstattet.
Leistungsbeschreibung
Familienpass-Inhaber erhalten je Schulhalbjahr gezahlte Eigenanteile bei der Betreuungsform
„Schule von 8:00 bis 13:00 Uhr“ auf Antrag erstattet. Die Kosten sind durch Nachweis zu
belegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte fügen Sie dem Antrag eine Nachweis der Schule bei, dass Ihr Kind im Rahmen des Programmes "Schule von 8 bis 13 Uhr" betreut wird und welche Kosten Ihnen dabei entstanden sind.