Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Textblöcke ein-/ausklappenEin Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Einzug in eine geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen.
Leistungsbeschreibung
Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn
- die Wohnungsgröße angemessen ist und
- das Einkommen die vorgeschriebene Einkommensgrenze einhält.
Bei der Berechnung des Einkommens werden pauschale Abzüge gewährt und ggf. Freibeträge (zum Beispiel junge Ehepaare, Schwerbehinderung, Pflegegrad) berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder
- Leistungsbescheide (Seite 2 Einkommenserklärung) für das vergangene und lfd. Kalenderjahr
Welche Gebühren fallen an?
einkommensabhängige Gebühren in Höhe von 6 € oder 10 €
Amt/Fachbereich
Kreis Höxter
Der Landrat
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Tel.: 05271 / 965-0
Links & Onlinedienste
Zum Antrag des Kreises Höxter
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