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Wohnberechtigungsschein


Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Einzug in eine geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen.

Leistungsbeschreibung

Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn

  • die Wohnungsgröße angemessen ist und
  • das Einkommen die vorgeschriebene Einkommensgrenze einhält.

Bei der Berechnung des Einkommens werden pauschale Abzüge gewährt und ggf. Freibeträge (zum Beispiel junge Ehepaare, Schwerbehinderung, Pflegegrad) berücksichtigt.

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder
  • Leistungsbescheide (Seite 2 Einkommenserklärung) für das vergangene und lfd. Kalenderjahr

einkommensabhängige Gebühren in Höhe von 6 € oder 10 €

Kreis Höxter
Der Landrat
Moltkestraße 12
37671 Höxter

Tel.: 05271 / 965-0
Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn

  • die Wohnungsgröße angemessen ist und
  • das Einkommen die vorgeschriebene Einkommensgrenze einhält.

Bei der Berechnung des Einkommens werden pauschale Abzüge gewährt und ggf. Freibeträge (zum Beispiel junge Ehepaare, Schwerbehinderung, Pflegegrad) berücksichtigt.

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder
  • Leistungsbescheide (Seite 2 Einkommenserklärung) für das vergangene und lfd. Kalenderjahr

einkommensabhängige Gebühren in Höhe von 6 € oder 10 €

Mieter, Vermieter, Miete, Wohnung https://openrathaus.steinheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2005/show
Fachbereich Planen+Bauen
Marktstraße 2 32839 Steinheim