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Melderegisterauskunft
Leistungsbeschreibung
Eine einfache Auskunft nach § 44 BMG über
Eine erweiterte Auskunft wird an Privatpersonen nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (beispielsweise über einen Schuldtitel) erteilt. Eine erweiterte Auskunft enthält nach § 45 BMG zusätzlich zu den Daten einer einfachen Auskunft:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache,
Eine erweiterte Auskunft wird an Privatpersonen nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (beispielsweise über einen Schuldtitel) erteilt. Eine erweiterte Auskunft enthält nach § 45 BMG zusätzlich zu den Daten einer einfachen Auskunft:
- Frühere Vor- und Familiennamen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Welche Gebühren fallen an?
einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €