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Anforderung einer Geburtsurkunde
Leistungsbeschreibung
Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Geburtenregister (§ 21 PStG).
Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann per Post zu.
Sie können hieraus Urkunden anfordern. Das Standesamt stellt diese Urkunde aus und sendet diese dann per Post zu.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet 5 €.
Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.
Für Porto und Versand werden weitere 2,00 € verlangt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Ausstellung und Versand sollten 5 Werktage eingeplant werden.
Um diese Dienstleistung nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich. Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.